{"id":4963,"date":"2016-06-12T11:55:01","date_gmt":"2016-06-12T09:55:01","guid":{"rendered":"https:\/\/gepa-mbh.de\/agb\/"},"modified":"2025-05-15T17:50:50","modified_gmt":"2025-05-15T15:50:50","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gepa-mbh.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong><u>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der GEPA GmbH<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Allgemeine Bestimmungen<\/strong>\n<ul>\n<li>F\u00fcr s\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen (nachfolgend: Lieferungen) gelten ausschlie\u00dflich die schriftlich vereinbarten Erkl\u00e4rungen beider Parteien. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, der Lieferer hat diesen ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt.<\/li>\n<li>S\u00e4mtliche Angebote, Zeichnungen und sonstige Unterlagen (nachfolgend: Unterlagen) verbleiben im uneingeschr\u00e4nkten Eigentum und urheberrechtlichen Verwertungsrecht des Lieferers. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferers. Werden Auftr\u00e4ge nicht erteilt, sind s\u00e4mtliche Unterlagen auf Verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/li>\n<li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, sofern sie f\u00fcr den Besteller zumutbar sind.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong>Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong>\n<ul>\n<li>Alle Preise verstehen sich ab Werk, zuz\u00fcglich Verpackung und jeweils g\u00fcltiger gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart.<\/li>\n<li>Zahlungen sind ausschlie\u00dflich spesenfrei an die vom Lieferer benannte Zahlstelle zu leisten.<\/li>\n<li>Die Preise lauten, soweit nicht anders vereinbart, auf Euro und gelten ab Oberhaching.<\/li>\n<li>S\u00e4mtliche nach Lieferbeginn anfallenden Abgaben, wie Z\u00f6lle, Steuern, Geb\u00fchren sowie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, tr\u00e4gt der Besteller, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anders vereinbart.<\/li>\n<li>Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt ausschlie\u00dflich nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und stets nur erf\u00fcllungshalber.<\/li>\n<li>Alle Kosten im Zusammenhang mit Zahlungen im Auslandswirtschaftsverkehr tr\u00e4gt der Besteller.<\/li>\n<li>Ab der ersten Mahnung ist GEPA berechtigt, Mahngeb\u00fchren sowie Verzugszinsen mindestens in H\u00f6he der jeweils von GEPA zu tragenden Bankzinsen zu berechnen.<\/li>\n<li>Bei Auslandsrechnungen kommt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong>\n<ul>\n<li>Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung s\u00e4mtlicher Forderungen des Lieferers gegen den Besteller aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung im Eigentum des Lieferers.<\/li>\n<li>Die Weiterver\u00e4u\u00dferung oder Weitervermietung von GEPA-Produkten ist ausschlie\u00dflich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Lieferers zul\u00e4ssig. Ohne eine solche Genehmigung ist dies ausdr\u00fccklich untersagt.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung untersagt. Eine Weiterver\u00e4u\u00dferung ist ausschlie\u00dflich Wiederverk\u00e4ufern im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang erlaubt \u2013 unter der Voraussetzung, dass der Wiederverk\u00e4ufer mit seinem Kunden eine gleichwertige Eigentumsvorbehaltsregelung trifft.<\/li>\n<li>Der Besteller hat den Lieferer bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Zugriffen Dritter unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/li>\n<li>Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die gelieferten Waren zur\u00fcckzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong>Lieferfristen und Verzug<\/strong>\n<ul>\n<li>Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung s\u00e4mtlicher Mitwirkungspflichten voraus. Verz\u00f6gerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Bestellers verl\u00e4ngern die Fristen entsprechend.<\/li>\n<li>Bei h\u00f6herer Gewalt, Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdlichen Anordnungen oder \u00e4hnlichen unvorhersehbaren Ereignissen verl\u00e4ngern sich Lieferfristen angemessen.<\/li>\n<li>Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen Lieferverzug sind \u2013 ausgenommen in F\u00e4llen von Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit \u2013 ausgeschlossen. R\u00fccktritt ist nur zul\u00e4ssig, wenn der Lieferer die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<\/li>\n<li>Auf Verlangen des Lieferers hat der Besteller innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl\u00e4ren, ob er trotz Lieferverz\u00f6gerung an der Lieferung festh\u00e4lt oder vom Vertrag zur\u00fccktritt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong>Gefahr\u00fcbergang<\/strong>\n<ul>\n<li>Die Gefahr geht mit \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer auf den Besteller \u00fcber \u2013 auch bei frachtfreier Lieferung.<\/li>\n<li>Verz\u00f6gert sich der Versand oder die Abnahme aus Gr\u00fcnden, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Versandbereitschaft auf den Besteller \u00fcber.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong>Entgegennahme<\/strong>\n<ul>\n<li>Der Besteller ist verpflichtet, Lieferungen auch bei unerheblichen M\u00e4ngeln entgegenzunehmen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong>Sachm\u00e4ngelhaftung<\/strong>\n<ul>\n<li>Der Lieferer haftet f\u00fcr Sachm\u00e4ngel ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der folgenden Regelungen:<\/li>\n<li>Der Lieferer ist berechtigt, nach eigener Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, wenn gelieferte Produkte innerhalb von 12 Monaten nach Gefahr\u00fcbergang einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs bestand.<\/li>\n<li>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Sachm\u00e4ngel betr\u00e4gt 12 Monate, es sei denn, gesetzlich sind l\u00e4ngere Fristen zwingend vorgeschrieben (z.\u202fB. bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Arglist).<\/li>\n<li>Der Besteller hat Sachm\u00e4ngel dem Lieferer unverz\u00fcglich und schriftlich anzuzeigen.<\/li>\n<li>Zahlungen d\u00fcrfen nur in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zum Mangel zur\u00fcckbehalten werden. Bei unberechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge ist der Lieferer berechtigt, entstandene Kosten ersetzt zu verlangen.<\/li>\n<li>Der Lieferer ist vor Geltendmachung weiterer Rechte zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu erm\u00e4chtigen.<\/li>\n<li>Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller nach Ma\u00dfgabe dieser AGB den Preis mindern oder vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li>\n<li>Keine Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, nat\u00fcrlichem Verschlei\u00df oder Sch\u00e4den durch unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch, \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse oder unsachgem\u00e4\u00dfe Eingriffe Dritter.<\/li>\n<li>Kosten der Nacherf\u00fcllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tr\u00e4gt der Besteller.<\/li>\n<li>Weitergehende Anspr\u00fcche \u2013 insbesondere auf Schadenersatz \u2013 sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.<br \/><br \/><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Gewerbliche<\/strong><strong> Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsm\u00e4ngel<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich abweichend vereinbart, strebt der Lieferer an, die Lieferung im Land des vereinbarten Lieferorts nach bestem Wissen und Gewissen frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Eine Verpflichtung zur Freiheit von Schutzrechten wird vom Lieferer nicht \u00fcbernommen.Sollte dennoch ein Dritter aufgrund einer behaupteten oder tats\u00e4chlichen Verletzung von Schutzrechten durch die vertragsgem\u00e4\u00df genutzte Lieferung Anspr\u00fcche gegen den Besteller erheben, so begr\u00fcndet dies weder eine Pflicht des Lieferers zur Haftung noch zur Abwehr der Anspr\u00fcche, es sei denn, der Lieferer hat die Schutzrechtsverletzung vors\u00e4tzlich verursacht und der Besteller weist dies nach.<\/li>\n<li>Sofern ein Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung Anspr\u00fcche gegen den Besteller geltend macht, ist der Lieferer \u2013 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht \u2013 berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach eigenem Ermessen eine der folgenden Ma\u00dfnahmen vorzuschlagen:<br \/>a) die Einholung eines Nutzungsrechts,<br \/>b) eine \u00c4nderung der Lieferung oder<br \/>c) einen Austausch der Lieferung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Ma\u00dfnahmen erfolgen nur bei entsprechender Kosten\u00fcbernahme durch den Besteller oder aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Ist keine Einigung \u00fcber die Kosten\u00fcbernahme m\u00f6glich, verbleiben dem Besteller ausschlie\u00dflich die gesetzlichen R\u00fccktritts- und Minderungsrechte unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Ein Anspruch auf kostenfreie Nacherf\u00fcllung durch den Lieferer besteht ausdr\u00fccklich nicht.<\/p>\n<ul>\n<li>Der Lieferer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, gleich welcher Art, die aus der Verletzung von Schutzrechten resultieren. Schadenersatzanspr\u00fcche jeglicher Art \u2013 insbesondere aus mittelbaren Sch\u00e4den, Folgesch\u00e4den, entgangenem Gewinn oder Betriebsunterbrechung \u2013 sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller den Lieferer \u00fcber die vom Dritten geltend gemachten Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich schriftlich verst\u00e4ndigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Lieferer alle Abwehrma\u00dfnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadenminderungs- oder sonstigen wichtigen Gr\u00fcnden ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu verantworten hat.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine vom Lieferer nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller ver\u00e4ndert oder zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.<\/li>\n<li>Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten f\u00fcr die in Nr. 8.1 a) geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers im \u00dcbrigen die Bestimmungen der Art. 7.4, 7.5 und 7.8 entsprechend.<\/li>\n<li>Bei Vorliegen sonstiger Rechtsm\u00e4ngel gelten die Bestimmungen des Art. 7 entsprechend.<\/li>\n<li>Weitergehende oder andere als die in diesem Art. 8 geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erf\u00fcllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong>Sonstige Schadenersatzanspr\u00fcche<\/strong>\n<ul>\n<li>Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzanspr\u00fcche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird.<\/li>\n<li>Soweit dem Besteller nach diesem Art. 9 Schadenersatzanspr\u00fcche zustehen, verj\u00e4hren diese mit Ablauf der f\u00fcr Schachm\u00e4ngelanspr\u00fcche geltenden Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df Art. 7.2. Bei Schadenersatzanspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsvorschriften.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>R\u00fccktritt<\/strong>\n<ul>\n<li>Ein R\u00fccktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Sollte GEPA mittels einer schriftlichen Erkl\u00e4rung dennoch einem R\u00fccktritt zustimmen, werden bis 60 Tage vor dem geplanten Liefertermin 30% der Auftragssumme sofort f\u00e4llig, bis 30 Tage vor dem geplanten Liefertermin 50% oder innerhalb von 20 Tagen vor dem geplanten Liefertermin 70% der Auftragssumme.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Lieferung &amp; Abnahme<\/strong>\n<ul>\n<li>Die GEPA ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Teillieferungen und\/oder Teilberechnung vorzunehmen.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Lieferungen unverz\u00fcglich abzunehmen sowie die Abnahme schriftlich zu best\u00e4tigen. Sch\u00e4den jeglicher Art, die aus dem Vers\u00e4umnis der unverz\u00fcglichen Abnahme entstehen, tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/li>\n<li>Der Gefahr\u00fcbergang erfolgt, sobald die Lieferung das GEPA-Lager verl\u00e4sst. S\u00e4mtliche Lieferungen, einschlie\u00dflich jeglicher R\u00fccksendungen, reisen auf Gefahr des K\u00e4ufers. Die GEPA ist berechtigt, eine Transportversicherung zum Selbstkostenpreis f\u00fcr die Lieferung zu berechnen. Eine Verpflichtung seitens GEPA dazu besteht nicht, es sei denn, die Transportversicherung wurde von GEPA ausdr\u00fccklich angeboten<\/li>\n<li>Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verpackung nach fach- und handels\u00fcblichen Gesichtspunkten. Sofern vom Auftraggeber eine davon abweichende Sonderverpackung beliebiger Ausf\u00fchrung gew\u00fcnscht wird, ist GEPA berechtigt, diese Verpackung zum Selbstkostenpreis zu berechnen<\/li>\n<li>Der Versand erfolgt nach Ermessen der GEPA, sofern nicht spezifische Lieferbedingungen vereinbart wurden. Sofern der Auftraggeber eine spezifische Versandart w\u00fcnscht, ist GEPA berechtigt, die Mehrkosten gesondert zu berechnen.<\/li>\n<li>Wird GEPA durch \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse in der rechtzeitigen Vertragserf\u00fcllung behindert (einschlie\u00dflich h\u00f6herer Gewalt, Verkehrsst\u00f6rungen Streik etc.), verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist entsprechend der Behinderung. Ein R\u00fccktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist nur zul\u00e4ssig, nachdem der Vertrag innerhalb einer nach Ablauf der verl\u00e4ngerten Frist vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erf\u00fcllt wurde. GEPA wird den Auftraggeber von derartigen Einfl\u00fcssen in Kenntnis setzen, nachdem GEPA davon Kenntnis erlangt.<\/li>\n<li>Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Verzug oder Nichterf\u00fcllung gegen\u00fcber GEPA besteht lediglich bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz. Andere Schadensersatzanspr\u00fcche wegen\u00a0Verzug oder Nichterf\u00fcllung sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers ist GEPA berechtigt, Lieferungen bis zur Aufl\u00f6sung des Zahlungsverzugs teilweise oder vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzubehalten, ohne dass ein Schadensersatzanspruch jeglicher Art gegen die GEPA entsteht. Dies gilt auch, falls der Auftraggeber in Bezug auf eine andere, m\u00f6glicherweise unabh\u00e4ngige Lieferung in Zahlungsverzug steht.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li><strong>Haftung, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen<\/strong>\n<ul>\n<li>Haftungsausschluss: Soweit in diesen AGB nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes geregelt ist, haftet der Lieferer auf Schadenersatz \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Lieferer nur<br data-start=\"478\" data-end=\"481\" \/>\u2013 f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<br data-start=\"558\" data-end=\"561\" \/>\u2013 f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Haftungsbegrenzung: Soweit die Haftung des Lieferers ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung von Angestellten, gesetzlichen Vertretern und Erf\u00fcllungsgehilfen des Lieferers.<\/li>\n<li>Gerichtsstand: Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist M\u00fcnchen, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/li>\n<li>Anwendbares Recht:<br \/>F\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/li>\n<li>Salvatorische Klausel:<br \/>Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt. Die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am n\u00e4chsten kommt.<br \/><br \/><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Verbindlichkeit des Vertrages<\/strong>\n<ul>\n<li>Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3>Besondere Vertragsbedingungen f\u00fcr Probestellungen, Prototypen Kauf und Herstellung nach Muster (BVPPKHMuster)<br \/><br \/><\/h3>\n<ol start=\"14\">\n<li><strong>Allgemeine Bestimmungen<\/strong>\n<ul>\n<li>Die Besonderen Vertragsbedingungen f\u00fcr Probestellung, Prototypen Kauf und Herstellung nach Muster (BVPPKHMuster) gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge zwischen\u00a0GEPA GmbH (im weiteren:\u00a0GEPA) und Dritten (im weiteren: Auftraggeber), die Probestellung wie den Kauf einer von\u00a0GEPA\u00a0nach einem bestimmten Muster herzustellenden Sache zum Vertragsgegenstand haben.<\/li>\n<li>Es gelten grunds\u00e4tzlich und ausschlie\u00dflich die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von\u00a0GEPA, soweit sich nicht aus den vorgehenden\u00a0BVPPKHMuster oder den diesen vorgehenden ausdr\u00fccklichen vertraglichen Bestimmungen etwas anderes ergibt.<br \/><br \/><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Kauf und Herstellung nach Muster<\/strong>\n<ul>\n<li>Voraussetzung f\u00fcr den Abschluss eines Vertrags Kauf und Herstellung nach Muster ist zwingend ein vorausgehendes schriftliches Angebot von\u00a0GEPA. M\u00fcndliche Angebote sind ausgeschlossen und haben keine Wirksamkeit.<\/li>\n<li>Gegenstand des Angebots von\u00a0GEPA\u00a0ist ausschlie\u00dflich das mit dem Angebot und den zugeh\u00f6rigen Unterlagen umfassend und vollst\u00e4ndig beschriebene und dargestellte Muster sowie der mit dem Angebot vorgestellte Prototyp, sofern vorhanden. Einwendungen der Mangelhaftigkeit der gekauften Sache wegen Unvollst\u00e4ndigkeit der Musterbeschreibung oder des Prototyps sind nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Eine Auftragserteilung hat durch den Auftraggeber in schriftlicher Form zu erfolgen. GEPA\u00a0beh\u00e4lt sich die Annahme eines Auftrags ausdr\u00fccklich vor. GEPA erteilt zur Auftragsannahme immer eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung. Die Beweislast der Annahme durch\u00a0GEPA\u00a0tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/li>\n<li>GEPA\u00a0ist berechtigt, der Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen ab schriftlichen Eingang des Auftrags bei GEPA\u00a0schriftlich zu widersprechen. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Fristeinhaltung ist die Absendung bei GEPA. Ein Widerspruch per Fax oder E-Mail ist ausreichend.<br \/>Im Fall eines fristgerecht ausge\u00fcbten Widerspruchs gilt der Vertrag als von Anfang an nicht zustande gekommen.<br \/><br \/><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Muster<\/strong>\n<ul>\n<li>Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Pflichten der Parteien aus dem Vertrag \u00fcber Kauf und Herstellung nach Muster ist ausschlie\u00dflich das von\u00a0GEPA\u00a0hergestellte und mit dem Angebot und den zugeh\u00f6rigen Unterlagen vorgestellte Muster und der hierzu ggfs. hergestellte Prototyp. Soweit dies vom Auftraggeber nicht ausdr\u00fccklich schriftlich gew\u00fcnscht wird, ist\u00a0GEPA\u00a0nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, einen Prototyp des angebotenen Musters zu erstellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet,\u00a0GEPA\u00a0alle f\u00fcr die Herstellung des Musters oder Prototyps relevanten Informationen, insbesondere Informationen \u00fcber die technischen Voraussetzungen und Erfordernisse, die Anspr\u00fcche an Leistungsf\u00e4higkeit, Design, Optik, Haptik, zu verwendende Materialien und die beabsichtigte Verwendung der Sache umfassend und vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung zu stellen. Nach Auftragserteilung kann sich der Auftraggeber nicht darauf berufen, dass\u00a0GEPA, gleich aus welchem Grund, nicht alle zur Herstellung des Musters, des Prototyps oder der Kaufsache relevanten Informationen zur Verf\u00fcgung gestellt worden waren.<\/li>\n<li>Soweit Offensichtliche M\u00e4ngel am Prototyp gem\u00e4\u00df \u00a7 3.2 sind vom Auftraggeber sp\u00e4testens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt des Prototyps schriftlich und detailliert zu r\u00fcgen. Nicht offensichtliche M\u00e4ngel sind sp\u00e4testens innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Prototyps schriftlich geltend zu machen. Unterbleibt eine form- und fristgerechte R\u00fcge, gilt der Prototyp als vertragsgem\u00e4\u00df abgenommen, und s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche des Auftraggebers \u2013 insbesondere auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung \u2013 sind ausgeschlossen. Eine Gew\u00e4hrleistungspflicht der GEPA f\u00fcr Prototypen ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen, es sei denn, deren Eigenschaften wurden ausdr\u00fccklich schriftlich zugesichert. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen der GEPA bestehen nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften und nur bei Nachweis eines vors\u00e4tzlichen Verschuldens. Eine Haftung von\u00a0GEPA gem\u00e4\u00df gesetzlicher Vorgaben (einschlie\u00dflich grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Arglist) bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Beweislast f\u00fcr die Mangelhaftigkeit der von GEPA gelieferten Waren liegt beim Auftraggeber. Eine davon abweichende gesetzliche vorgeschriebene Beweislast der GEPA bleibt hiervon unber\u00fchrt.<br \/><br \/><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Sachm\u00e4ngel<\/strong>\n<ul>\n<li>Die Rechte des Auftraggebers wegen eines Sachmangels der von\u00a0GEPA\u00a0nach Auftragserteilung hergestellten und an den Auftraggeber gelieferten Sachen bestimmen sich nach den\u00a0AGB von\u00a0GEPA\u00a0und den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Sach- oder Rechtsmangel liegt nicht vor, wenn die vom Lieferer (GEPA) nach Auftragserteilung hergestellte und an den Auftraggeber gelieferte Sache dem vom Auftraggeber vor Auftragserteilung freigegebenen Muster oder Prototyp entspricht. Dies gilt auch f\u00fcr die mitgelieferte oder integrierte Software und\/oder Firmware, sofern diese im Wesentlichen der freigegebenen Version entspricht.<\/li>\n<li>Geringf\u00fcgige, handels\u00fcbliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Funktion, Optik, Haptik, Ma\u00df, Toleranz oder Leistung gelten nicht als Mangel, sofern sie die vertraglich vorgesehene Verwendung nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen.<br \/>F\u00fcr Software und Firmware gilt insbesondere: Nicht reproduzierbare Fehler, Abweichungen ohne wesentlichen Einfluss auf die Funktionalit\u00e4t sowie Fehler, die auf \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse, Bedienfehler, inkompatible Systemumgebungen oder \u00c4nderungen durch Dritte zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, gelten nicht als Mangel. Ein Anspruch auf Fehlerbehebung oder Nachbesserung besteht nur, wenn die Abweichung nachweislich auf ein grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Verhalten des Lieferers zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Weitergehende Anspr\u00fcche, insbesondere auf R\u00fccktritt, Minderung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.<\/li>\n<li>Soweit der Auftraggeber nicht hinreichend konkrete Vorgaben hinsichtlich jeglichen Eigenschaften des Produkts (einschlie\u00dflich zu verwendender Materialien, Leistungsf\u00e4higkeit, Design, Optik, Funktion und Haptik) gemacht hat, kann der Auftraggeber nicht einwenden, dass GEPA\u00a0nach Ma\u00dfgabe der ihr bekannten vom Auftraggeber beabsichtigten Verwendung der Sache eine nicht den Anforderungen entsprechende Art und G\u00fcte geleistet habe.<\/li>\n<li>Sofern dem Auftraggeber von dritter Seite oder von GEPA eine Reihe von m\u00f6glichen Eigenschaften des Produkts oder des Prototyps zur Verf\u00fcgung gestellt wird, obliegt es alleinig der Verantwortung des Auftraggebers, diese m\u00f6glichen Eigenschaften im Bezug auf die jeweiligen Anforderungen an das Produkt zu pr\u00fcfen. Ausschlaggebend f\u00fcr die Lieferung des Produkts oder des Prototyps sind alleinig die GEPA schriftlich zur Verf\u00fcgung gestellten Anforderungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Eine Haftung seitens GEPA ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Auftragserteilung das GEPA zur Verf\u00fcgung gestellte Muster oder die GEPA zur Verf\u00fcgung gestellten Vorgaben nicht den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn die abweichenden Eigenschaften des Musters oder der Vorgaben urspr\u00fcnglich von GEPA oder einer dritten Partei zur Verf\u00fcgung gestellt wurden.<\/li>\n<li>Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers bei \u00dcbereinstimmung der gelieferten Sache mit dem abgenommenen Muster oder Prototyp sind ausgeschlossen. Geringf\u00fcgige Abweichungen, die auf die Funktionalit\u00e4t, Optik und Leistungsf\u00e4higkeit der Sache nach Ma\u00dfgabe der\u00a0GEPA\u00a0bekannten Verwendung der Sache keinen Einflu\u00df haben, begr\u00fcnden keine Abweichung der \u00dcbereinstimmung.<\/li>\n<li>Hinsichtlich etwaiger Sch\u00e4den, die durch verdeckte M\u00e4ngel am Muster oder Prototyp, die sich in der gelieferten Sache wiederfinden, entstehen, haftet\u00a0GEPA\u00a0nur f\u00fcr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Eine Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist ausgeschlossen.<br \/><br \/><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Nutzung von Software und Firmware<\/strong>\n<ul>\n<li>Die Rechte an von GEPA gelieferter Software und Firmware verbleiben ausschlie\u00dflich, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, bei GEPA.<\/li>\n<li>Sofern eine Software zum von GEPA zu liefernden Leistungsumfang geh\u00f6rt, wird dem Auftraggeber das nicht ausschlie\u00dfliche Recht zur Nutzung der Software einschlie\u00dflich ihrer Dokumentation, gew\u00e4hrt.<\/li>\n<li>Sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, ist die Nutzung der Software oder Firmware ausschlie\u00dflich durch einen Benutzer, auf einem Endger\u00e4t beliebiger Bauart erlaubt. Dies begr\u00fcndet keine Pflicht der GEPA, eine Software oder Firmware auf die Nutzung durch mehrere Benutzer hin auszugestalten, es sei denn, Abweichendes wurde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung schriftlich vereinbart.<\/li>\n<li>Sofern der Auftraggeber die Software in L\u00e4nder exportiert, liefert oder f\u00fcr die Nutzung in diesen zur Verf\u00fcgung stellt, in die nicht von GEPA laut Auftragsbest\u00e4tigung geliefert wurde, ist der Auftraggeber alleine daf\u00fcr verantwortlich, f\u00fcr den, den jeweiligen Gesetzen entsprechenden rechtm\u00e4\u00dfigen Einsatz der Software zu sorgen. Eine Haftung von GEPA f\u00fcr den Einsatz in L\u00e4nder, in die der Auftrag nicht geliefert wurde, besteht nicht.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Dritten Lizenzen f\u00fcr von GEPA gelieferte Software oder Firmware zu erteilen, es sei denn, es wurde Abweichendes schriftlich mit GEPA vereinbart.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Software oder Firmware ohne vorherige schriftliche Zustimmung der GEPA mbH f\u00fcr Anderes als die vorgesehenen Einsatzzwecke zu verwenden, und\/oder die Software oder Firmware ganz oder teilweise zu analysieren (einschlie\u00dflich &#8220;Reverse-Engineering&#8221; zu jeglichem Zweck, d.h. der Analyse von Funktionsweise und Struktur der von GEPA \u00fcberlassenen Software oder Firmware). Dies schlie\u00dft die Nutzung von GEPA-Software oder Firmware mit anderer als der daf\u00fcr von GEPA vorgesehenen Hardware ein.<br \/><br \/><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte, Eigentum an Prototypen<\/strong>\n<ul>\n<li>Alle Rechte an von\u00a0GEPA\u00a0hergestellten Mustern und Prototypen sowie Pl\u00e4nen und Beschreibungen von Mustern und Prototypen liegen ausschlie\u00dflich bei\u00a0GEPA, soweit nicht zwischen den Vertragsparteien durch schriftliche Individualabrede anderes vereinbart wird.<\/li>\n<li>Gegenst\u00e4ndliche Muster und Prototypen sowie zugeh\u00f6rige Pl\u00e4ne und Beschreibungen sind ausschlie\u00dflich Eigentum von\u00a0GEPA. Der Auftraggeber erwirbt an den vor Auftragserteilung hergestellten Mustern und Prototypen, Probestellungen, Pl\u00e4nen und Beschreibungen kein Eigentum, soweit nicht anders durch schriftliche Individualabrede vereinbart wird. Soweit\u00a0GEPA\u00a0nicht ausdr\u00fccklich schriftlich verzichtet, sind Probestellungen, Muster und Prototypen sowie Pl\u00e4ne und Beschreibungen nach Lieferung der bestellten Sache an\u00a0GEPA\u00a0zur\u00fcckzugeben.<\/li>\n<li>Die Kosten der R\u00fccksendung bzw. R\u00fcckgabe der Prototypen tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/li>\n<li>Eine Weitergabe von Probestellungen, Mustern und Prototypen durch den Auftraggeber an Dritte ist nur mit ausdr\u00fccklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung von\u00a0GEPA\u00a0zul\u00e4ssig.\u00a0Der Nachbau ist unzul\u00e4ssig.<br \/><br \/><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<\/strong>\n<ul>\n<li>Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder seiner Vertragsbestandteile einschlie\u00dflich der Teile der AGB\u00a0oder dieser\u00a0BVKH\u00a0Muster rechtsunwirksam sein, bleibt der Vertrag einschlie\u00dflich der wirksamen Teile der AGB\u00a0und der\u00a0BVKH Muster in seinen \u00fcbrigen Teilen bestehen. Anstelle der unwirksamen Teile gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>GEPA\u00a0GmbH<\/p>\n<p>Kybergstr. 28 \u00a0\/\u00a0\u00a0 82041 Oberhaching \u00a0\u00a0\/\u00a0\u00a0 Rechtsform: GmbH HRB158970<\/p>\n<p>Steuer-Nr.143-140-40105 \u00a0\u00a0\u00a0\/\u00a0\u00a0 UST-IDNR.:DE129356472 \u00a0\u00a0\/\u00a0\u00a0 \u00a0Registergericht M\u00fcnchen<\/p>\n\n\n<p>Download: <a href=\"https:\/\/gepa-mbh.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/GEPA-AGB-25-05.pdf\">GEPA_AGB_25_05 <\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der GEPA GmbH Allgemeine Bestimmungen F\u00fcr s\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen (nachfolgend: Lieferungen) gelten ausschlie\u00dflich die schriftlich vereinbarten Erkl\u00e4rungen beider Parteien. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, der Lieferer hat diesen ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt. 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